Wechsel der Kfz-Versicherung ? Stichtag: 30.11. !

Wer einen Kfz-Versicherungswechsel plant, muss bis zum 30. November die alte Versiche­rung kündigen – und zwar aus Beweisgründen per Einschrei­ben/Rückschein. Auch beim Wechsel in einen günstigeren Tarif des eigenen Versicherers sind die Kündigung des alten Vertrages und ein Neuabschluss notwen­dig.

Beim Vergleich der Angebote sollte nicht nur der Preis die Entscheidung bestimmen, son­dern auch der Leistungsumfang und die Versicherungsbedingungen, die bei Billigtarifen häufig zu Ungunsten des Kunden ausgestaltet werden. Also unbedingt die alten Konditionen mit den neuen genau vergleichen. Außerdem sind individuelle Prioritäten, wie gute Erreich­barkeit oder Serviceleistungen, zu berücksichtigen.

Kriterien für die Zuordnung zu den unterschiedlichen Versicherungstarifen sind u.a. Anzahl, Alter, Geschlecht und Beruf der Fahrer, Neuwert und Zulassungsjahr des Fahrzeugs sowie die jährliche Kilometerleistung. Hinzu gekommen sind in diesem Jahr sog. Kfz-Sparver­sicherungen, von denen bestimmte Neu- und Gebraucht­wagenmodelle profitieren. Zu beachten ist auch, ob die neue Kfz-Versicherung den Kasko-Schutz gar nicht oder nur gegen Aufschlag übernimmt. Anders als bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es bei Teil- und Vollkaskoversicherungen keinen Abschlusszwang des Versicherers. Zur Absicherung des Diebstahlrisikos ist eine Teilkaskoversicherung empfehlenswert, eine Vollkaskover­sicherung dagegen vor allem bei neueren oder finanzierten Fahrzeugen. Übrigens: Bei älteren Autos steigt das Diebstahlrisiko, vor allem wegen des Fehlens moderner Wegfahr­sperren. Und: In Berlin ist nach aktuellen Statistiken das Diebstahlrisiko bundesweit am größten!

Unabhängig von der Kündigungsfrist zum 30.11. besteht ein außerordentliches Kündigungs­recht mit einer Monatsfrist, wenn der Beitrag erhöht wird oder ein Schaden eingetreten ist. Gleiches gilt, wenn die Versicherung durch eine Änderung in den Typ- oder Regionalklassen teurer wird.

Die Stiftung Warentest bietet zum Preis von 16 € eine Finanzanalyse „Kfz-Versiche­rung“ an. Für Neuabschlüsse von überwiegend privat genutzten Pkw werden unter den Versicherungsgesellschaften, die sich an der Untersuchung beteiligt haben, die günstigsten Angebote ermittelt. Der Fragebogen/Teilnahmecoupon ist auch in der Verbraucherzentrale erhältlich.

Sollten Sie weitergehende Fragen haben, können Sie sich für eine persönliche Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale unter Tel.: 21485-260 anmelden oder sich telefonisch beraten lassen: donnerstags von 14 – 17 Uhr unter Tel. 0900-1-8877-101 (1,86 €/Min. a. d. Netz d. dt. Telekom). Die persönliche Beratung kostet 20 €.

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